Roberto Rodriguez, tritt als Präsident der Kreisschulbehörde Uto zurück. Freiwillig. Mit seinem Rücktritt erhält er eine Abgangsentschädigung von rund 650‘000 Franken.
Möglich sind solch unverschämte Entschädigungen wegen den absurden Reglementen, welche die rot-grüne Mehrheit erlassen hat.
Gemäss der geltenden Verordnung haben städtische Funktionsträger, darunter auch Schulpräsidenten, Anspruch auf hohe Abgangsentschädigungen, wenn sie in einem bestimmten Alter zurücktreten.
Im Fall von Rodriguez (56), beträgt die Abfindung 3,5 Jahreslöhne. SP-Stadträtin Claudia Nielsen
erhielt damals sogar eine Abgangsentschädigung von 850‘000 Franken
Die Fälle Nielsen und Rodriguez passen in die Logik der rot-grünen Mehrheit in Zürich. Gegen aussen tritt man «sozial» auf, doch intern bestimmen Postenschacher und Vetternwirtschaft die Arbeitsweise.
Auch die Affären in der Stadtverwaltung sprechen Bände: Dort wurden jahrelang die Arbeitszeiten nicht korrekt aufgeschrieben – weil alle Angestellten miteinander verwandt waren…
Fazit: Wenn jemand, der einen Jahreslohn von 186‘000 Franken bezieht, freiwillig von einem Amt zurücktritt, bekommt er heute eine Abgangsentschädigung aus der Stadtkasse. Solche Fälle von Selbstbegünstigung und Vetternwirtschaft müssen dringend gestoppt werden!